Einen zugelaufenen oder ausgesetzten Hund dürfen Finder nicht einfach mit nach Hause nehmen, denn Tiere unterstehen dem Fundrecht. Stattdessen sollten sie das Tier der Polizei oder dem Tierheim melden.
Immer wieder büchsen Hunde von zu Hause aus. Grade in der Silvesterzeit oder im Frühling während der Brut- und Setzzeit (Sie bezeichnet die Zeit, in der Wildtiere brüten beziehungsweise Junge zur Welt bringen). Oder der lästig gewordene Vierbeiner wird von seinem Besitzer ausgesetzt. Damit das Tier möglichst schnell in fürsorgliche Hände kommt, sollten Finder sofort die Polizei, das Ordnungsamt oder das örtliche Tierheim anrufen. Denn laut Gesetz gilt das Tier als Fundsache und muss gemeldet werden.
Entdecken Spaziergänger einen freilaufenden Hund auf der Straße ohne Herrchen, wissen viele nicht, wie sie reagieren sollen. Wer einen offensichtlich herrenlosen Hund herumstreunen sieht, sollte ihn erst mal eine Weile beobachten, um das Tier besser einschätzen zu können.
Man kann versuchen, den Vierbeiner anzulocken – aber vorsichtig. Der Hund könnte aggressiv oder panisch reagieren.
Zudem kommt es auch darauf an, wie gut sich der Finder mit Hunden auskennt. Wer mit der Kommunikation zwischen Hund und Mensch vertraut ist und auf wen das Tier zutraulich wirkt, der kann es beruhigen und am besten festhalten und anleinen.
Außerdem sollte man (wenn möglich) nachsehen, ob Name und Telefonnummer des Halters am Geschirr oder Halsband vermerkt sind. Sollte das nicht der Fall sein und nach etwa einer halben Stunde immer noch kein Herrchen auftauchen, muss die Polizei oder das örtliche Tierheim verständigt werden.
Dabei zeigen Hunde, die ohne Herrchen unterwegs sind, unterschiedliche Verhaltensweisen. Manche Hunde sind sehr verschreckt und schauen sich immer wieder nach allen Seiten um. Andere marschieren selbstsicher durch die Gegend oder gehen mit der Nase auf dem Boden auf Jagd.
Hunde, die sich verlaufen haben oder heimatlos sind, wirken häufig gestresst, fahrig und suchend. Wenn sie bereits seit längerer Zeit ohne Zuhause herumirren, sind viele zudem erschöpft, hungrig und suchen oft an Mülltonnen nach Essbarem. Ein Hund, der erst vor kurzem entlaufen ist, kann allerdings relativ unauffällig wirken. Deshalb ist es immer angebracht, sich zu vergewissern, ob der Halter in der Nähe ist.
Oft entschließen sich tierliebe Menschen dazu, den Hund mit nach Hause zu nehmen. Das ist zwar lieb gemeint, aber leider keine gute Idee. Das Tier untersteht dem Fundrecht. Deshalb muss auf jeden Fall eine Behörde benachrichtigt werden – entweder Polizei oder dem Ordnungsamt. Wird der Vorfall dem Tierheim gemeldet, werden die Mitarbeiter dort Meldung machen.
Weitere Gründe sprechen dagegen, den Hund mitzunehmen. Zwar werden in Deutschland viele Hunde ausgesetzt, doch gehen tatsächlich auch immer wieder Vierbeiner verloren oder machen auf eigene Faust einen Spaziergang. Für den Halter ist es wichtig, dass ihr Hund im Tierheim aufgenommen wird, damit sie ihn dort wiederfinden.
Wer sein Tier vermisst, ruft meistens zuerst im Tierheim an. Dort ist der Hund vorerst gut aufgehoben. In dem Asyl auf Zeit kommt er erstmal in Quarantäne, wird tierärztlich untersucht und versorgt. Außerdem überprüfen die Mitarbeiter, ob er gechippt und bei Tasso (o.ä.) registriert ist. Wenn ja, kann so die Familie des Hundes ermittelt werden.
Während Tiere früher tätowiert wurden, wird heute ein von außen nicht sichtbarer Mikrochip unter die Haut implantiert, dessen individuelle Nummer Halter bei einem Tierregister (z.B. Tasso) kostenlos eintragen lassen können. Wenn sich kein Halter meldet, wird das Tier nach einer gewissen Zeit zur Vermittlung freigegeben.
Aushänge: Finder können mithelfen, den eigentlichen Halter zu suchen. Man sieht ja immer die Zettel, mit denen Menschen nach ihrem vermissten Liebling suchen. Der Finder kann die Umgebung, in der er das Tier aufgegriffen hat, nach solchen Suchmeldungen ablaufen. Hilfreich ist es auch, selbst solche Zettel aufzuhängen, mit einem Foto und zusätzlichen Angaben zum Aussehen des Tieres. Auf den Zettel sollte außerdem die Telefonnummer des Finders stehen, damit sich der Halter so schnell wie möglich melden kann.
Vor allem in der Urlaubszeit oder nach Silvester werden herrenlos aufgegriffene Hunde zu uns gebracht. Wer einen Hund gefunden und schweren Herzens ins Tierheim gebracht hat, kann sich trotzdem weiter um ihn kümmern, zum Beispiel mit ihm Gassi gehen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine Patenschaft zu übernehmen. Wenn sich herausstellt, dass das Fundtier tatsächlich nicht vermisst wird, kann das Tierheim bei der Vermittlung den Finder bevorzugen.
Wichtig ist aber in erster Linie das Wohl des Tieres. Daher sollten tierliebe Finder nicht unüberlegt reagieren, sondern in Ruhe überdenken, ob sie dem Hund langfristig ein gutes Zuhause bieten können und die räumlichen, zeitlichen und finanziellen Mittel dafür haben.
Da bei Fundtieren die Lebensgeschichte meist unbekannt bleibt, sollten unerfahrene Halter lieber ein Tier aufnehmen, dessen Eigenarten und Vorlieben bekannt sind.
Daher die Bitte an ALLE Hunde- und Katzenbesitzer:
Bitte lasst eure Tiere nicht nur Chippen, sondern registriert sie bei Tasso (oder einem anderen Tierregister), damit sie schnell wieder zurück in ihr Zuhause können. Denn jedes Tier kann mal abhauen, sei es durch eine nicht richtig geschlossene Tür oder ein schlecht sitzendes Halsband/Geschirr und so ist die Chance, das man sein Tier schnell wieder zurück bekommt sehr hoch!